§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der OEHLER Outdoorkitchen GmbH (wird aktualisiert), Mackstrasse 65, 88348 Bad Saulgau (nachfolgend „Palma Production" oder „Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge über digitale Produktionen, KI-gestützte Videoerstellung, Animationen und verwandte Dienstleistungen, die zwischen Palma Production und dem Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Palma Production ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Palma Production das Angebot des Auftraggebers durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) annimmt.
(3) Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse für den Empfang von Nachrichten geeignet ist.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und dem gewählten Paket (Just Motion, Medium Motion, Premium Motion oder High-End Cinematic Motion).
(2) Palma Production erstellt KI-gestützte Videoproduktionen, Animationen und visuelle Inhalte auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Foto-Assets und Briefings.
(3) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Materialien (Fotos, Logos, Texte, Markenrichtlinien) rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder mangelhafter Materialien gehen nicht zu Lasten von Palma Production.
(4) Änderungen am Leistungsumfang nach Auftragsbestätigung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Preises und der Lieferzeit führen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Pakete und deren Preise im Überblick:
Just Motion: 500,00 € netto
Medium Motion: 1.500,00 € netto
Premium Motion: 5.000,00 € netto
High-End Cinematic Motion: 10.000,00 € netto
Individuelle Leistungen werden nach separatem Angebot abgerechnet.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung ist nach Abnahme des finalen Ergebnisses innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten.
(4) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
§ 5 Lieferzeiten und Entwürfe
(1) Der erste Entwurf wird – je nach Paket und Aufwand – in der Regel innerhalb von 48 Stunden bis 10 Werktagen nach Erhalt aller benötigten Materialien bereitgestellt.
(2) Der Auftraggeber hat je nach gewähltem Paket Anspruch auf eine festgelegte Anzahl von Entwürfen und Feedbackrunden. Darüber hinausgehende Überarbeitungen werden nach Aufwand berechnet.
(3) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Palma Production ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Materialien (Fotos, Videos, Texte, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Freigabe von Entwürfen und zur Abnahme berechtigt ist.
(3) Feedback zu Entwürfen ist innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung zu erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Entwurf als abgenommen.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Mit vollständiger Bezahlung räumt Palma Production dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein, sofern nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde.
(2) Palma Production behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken im eigenen Portfolio, auf der Website und in Social-Media-Kanälen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die dem Auftraggeber bereitgestellten Zwischenergebnisse, Entwürfe und Konzepte dürfen ohne Freigabe durch Palma Production nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.
(4) Die verwendeten KI-Tools und Workflows sind Betriebsgeheimnisse von Palma Production und unterliegen der Geheimhaltung.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Palma Production erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. höhere Klickraten, Umsatzsteigerung) wird nicht übernommen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Haftung von Palma Production ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Stornierung und Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Produktion stornieren. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr von 20 % des Auftragswertes fällig.
(2) Nach Beginn der Produktion (Bereitstellung des ersten Entwurfs) ist eine Stornierung nur noch gegen Zahlung von 50 % des Gesamtbetrages möglich.
(3) Palma Production ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Palma Production.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Stand: März 2026